Waldhausvermietung

Die Bürgergemeinde vermietet im Waldhaus Luterbach die Räume im Obergeschoss; namentlich die Bännlistube und die Försterstube.

Die Bewilligung kann erteilt werden an:


Die Benützungsgebühr beträgt:

Bännlistube

Bännlistube

34 – 42 Sitzplätze, ca.55 m2 Küche ausgerüstet mit Geschirr und einer Restaurations-Abwaschmaschine

Försterstube

Försterstube

8 Sitzplätze, ca. 29 m2 kann als Apéroraum benützt werden

 

Kontaktadresse Waldhausmiete:
Stefan Flury, Mühleweg 42, 4542 Luterbach, Tel. 032 682 49 10

Mail: waldhausvermietung@buergergemeinde-luterbach.ch

 

 

 

 

 

Eine neue Bank

Das Waldhaus

 

Die Verordnung über die Benützung der Räume im Waldhaus kann hier als PDF herunter geladen werden: