Waldhausvermietung
Die Bürgergemeinde vermietet im Waldhaus Luterbach die Räume im Obergeschoss; namentlich die Bännlistube und die Försterstube.
Die Bewilligung kann erteilt werden an:
Die Benützungsgebühr beträgt:
Bännlistube
34 – 42 Sitzplätze, ca.55 m2 Küche ausgerüstet mit Geschirr und einer Restaurations-Abwaschmaschine
Försterstube
8 Sitzplätze, ca. 29 m2 kann als Apéroraum benützt werden
Kontaktadresse Waldhausmiete:
Stefan Flury, Mühleweg 42, 4542 Luterbach, Tel. 032 682 49 10
Mail: waldhausvermietung@buergergemeinde-luterbach.ch
Das Waldhaus
Die Verordnung über die Benützung der Räume im Waldhaus kann hier als PDF herunter geladen werden: