Als Mitglied des Verbandes Schweizer Bürgergemeinden ist eines unserer obersten Gebote, die in unserem Besitz befindlichen Wälder zu pflegen und zu erhalten. Dazu gehören nebst der ordentlichen Holzerei die Wiederaufforstung, die Jungwuchspflege, die Durchforstung, den Wegunterhalt, um nur einige der wichtigsten Aufgaben zu nennen.

Da der Wald nach den grossen Stürmen von Vivian 1990 und Lothar 1999 nach wie vor defizitär ist, haben wir uns auf den
1. August 2005 in einer neuen Forstbetriebsgemeinschaft zusammengefunden. Es ist die Forstbetrieb Wasseramt AG. Sie umfasst 22 angeschlossene Bürgergemeinden aus dem Wasseramt. Es können auf diese Weise rund 1’250 ha Wald bewirtschaftet werden. Eines der klar formulierten Ziele ist mit diesen Massnahmen im Bereich des Waldes wieder «schwarze» Zahlen zu schreiben.

Der Grundstein zur Erhaltung und Bewirtschaftung unserer heutigen Wälder wurde im Jahre 1836 gelegt. Es entstand ein Gesetz über die Abtretung der Wälder und Allmenden an die Gemeinden. Der damalige grosse Rat der Republik Solothurn stellte ihn unter die Oberaufsicht des Staates.

Der Wald darf heute in unmittelbarem Zusammenhang mit Erholung, Gesundheit und Freizeitgestaltung gesehen werden. Mit der allgemeinen Hebung des Wohlstandes werden vom Menschen Mehrleistungen verlangt, die zu einem Leistungsdruck führen.