Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom
12. Dezember 2023

ABGABE DER BÜRGERRECHTSURKUNDE AN DIE NEUBÜRGER

Die Bürgerrechtsurkunde durfte an folgende Personen abgegeben werden:

VERHANDLUNGEN

1. PROTOKOLL DER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 31. MAI 2023

Der Vorsitzende führt aus, dass der Bürgergemeinderat das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung am 05. Juli 2023 genehmigt hat, und dass es zusammen mit den Anträgen bei der Bürgergemeindeschreiberin zur Einsichtnahme aufgelegen hat. Es kann auch noch während der Versammlung eingesehen werden.

2. GENEHMIGUNG ANPASSUNG DIENST- UND GEHALTSORDNUNG, ANHANG 1: ENTSCHÄDIGUNG FÜR DIE RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION (ANTRAG VON LORENZ SCHWALLER, PRÄSIDENT RPK)

Antrag des Bürgergemeinderates

Der Bürgerrat stimmt dem Antrag von Lorenz Schwaller, Präsident RPK, wie oben ausgeführt einstimmig zu. Der Bürgerrat stellt den Antrag an die Bürgergemeindeversammlung, die Anpassung der Entschädigung der Rechnungsprüfungskommission zu genehmigen.

Eintreten

Der Präsident führt aus, dass die Bürgergemeinde Luterbach das neue Rechnungsmodell HRM2 eingeführt hat. Der Aufwand für die Rechnungsprüfungskommission und dessen Präsidenten ist höher als bis anhin. Es muss neu eine Zwischenrevision durchgeführt werden. Zudem ist der Umfang der Jahresrechnung gestiegen. Aus diesem Grund stellt Lorenz Schwaller, Präsident RPK, den Antrag, die Sitzungsgelder und das Honorar für den Präsidenten der RPK zu erhöhen.

Diskussion

Es gibt keine Wortmeldungen.

Abstimmung

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

Detailberatung

Der Antrag von Lorenz Schwaller, Präsident RPK, sieht wie folgt aus:

 

  Bisher Neu
Sitzungsgelder der 3 Mitglieder je Fr. 190.00 Fr. 300.00
Honorar Präsident RPK Fr. 160.00 Fr. 300.00

 

Die Anpassungen sollen ab dem 1.1.2024 gelten.

Diskussion

Es gibt keine Wortmeldungen.

Abstimmung

Die Bürgergemeindeversammlung genehmigt einstimmig die neuen Ansätze für die Rechnungsprüfungskommission und dessen Präsidenten wie sie unter der Detailberatung aufgeführt sind. Die neuen Ansätze gelten ab dem 01.01.2024.

3. KREDITVERTRAG MIT DER FORSTBETRIEB WASSERAMT AG FÜR RÜCKEFAHRZEUG WELTE 130.3 CHF 80'000.00 ÜBER 2 JAHRE ZU 2% ZINS (1.1.2024-31.12.2025)

Antrag des Bürgergemeinderates

Der Bürgerrat beschliesst einstimmig, den Kredit über Fr. 80'000.00 für das Rückefahrzeug Welte 130.3 zu den aufgeführten Bedingungen zu sprechen. Der Bürgerrat stellt den Antrag an die Bürgergemeindeversammlung, dem Kredit über Fr. 80'000.00 zuzustimmen.

Eintreten

Der Präsident führt aus, dass die Forstbetrieb Wasseramt AG, Deitingen, ein neues Rückefahrzeug benötigt. Das neue Fahrzeug kostet Fr. 447'000.00. Die Bürgergemeinden im Wasseramt sind Aktionäre bei der Forstbetrieb Wasseramt AG.

Für die Beschaffung des Rückefahrzeuges sind Eigenmittel von Fr. 227'000.00 vorhanden. Ein Betrag von Fr. 220'000.00 muss fremd finanziert werden. Es liegt eine Offerte der Raiffeisenbank Wasseramt-Buchsi zur Finanzierung des neuen Rückefahrzeuges vor, welche die Forstbetrieb Wasseramt AG eingeholt hat. Anlässlich der Generalversammlung der Forstbetrieb Wasseramt AG im 2023 wurden die Bürgergemeinden angefragt, ob diese Interesse hätten, das Rückefahrzeug mitzufinanzieren.

Diskussion

Es gibt keine Wortmeldungen.

Abstimmung

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

Detailberatung

Die Bürgergemeinde Luterbach sowie die Bürgergemeinden Etziken und Derendingen haben Interesse bekundet, bei der Finanzierung mitzuhelfen. Philipp Gobet, Präsident Forstbetrieb Wasseramt AG, hat den Betrag auf die 3 Bürgergemeinden aufgeteilt. Die Kredite haben verschiedene Laufzeiten. Der Zinssatz beträgt für alle 2%. Die Aufteilung sieht wie folgt aus:

Bürgergemeinde Luterbach:
Fr. 80'000 mit einer Laufzeit von 2 Jahren zu 2% Zins

Bürgergemeinde Etziken:
Fr. 70'000 mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu 2% Zins

Bürgergemeinde Derendingen:
Fr. 70'000 mit einer Laufzeit von 6 Jahren zu 2% Zins

Die Forstbetrieb Wasseramt AG stellt jedes Jahr Fr. 50'000.00 zurück. Es werden Reserven gebildet. Nach 6 Jahren ist der Kredit zurückbezahlt.

Die Einnahmen der Forstbetrieb Wasseramt AG der letzten Jahre sind stabil.

Diskussion

Es gibt keine Wortmeldungen.

Abstimmung

Die Bürgergemeindeversammlung stimmt dem Antrag des Bürgerrates für einen Kredit über Fr. 80'000.00 an die Forstbetrieb Wasseramt AG, einstimmig zu.

4. BAURECHTSVERTRAG ZWISCHEN BÜRGERGEMEINDE/EINWOHNERGEMEINDE: BAURECHTSZINS VON CHF 1.00/JAHR AUF DIE NEUE PARZELLE CLUBHAUS FC LUTERBACH

Antrag des Bürgergemeinderates

Der Bürgerrat ist einstimmig einverstanden, mit der Einwohnergemeinde Luterbach einen neuen Baurechtsvertrag mit einem symbolischen Baurechtszins von CHF 1.00/Jahr auf das neue Clubhaus abzuschliessen. Der Bürgerrat stellt den Antrag an die Bürgergemeindeversammlung, dem Geschäft zuzustimmen.

Eintreten

Der Präsident erläutert, dass der FC Luterbach ein neues Clubhaus braucht. An der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde wurde für den Bau eines neuen Clubhauses mit Mantelnutzung ein Betrag von Fr. 2,6 Mio. genehmigt.

Mit dem FC Luterbach besteht ein Baurechtsvertrag. Das Land wird dem FC Luterbach heute zu einem symbolischen Preis im Baurecht abgegeben. Der Baurechtsvertrag für die Parzelle, auf dem das Clubhaus steht, soll neu mit der Einwohnergemeinde abgeschlossen werden. Diese Parzelle wird umgezont. Der Bürgerrat ist der Meinung, dass die Bürgergemeinde zum Vorhaben die Hand bieten sollte.

Für die neue Parzelle, auf dem das Clubhaus zu stehen kommt, soll ein symbolischer Baurechtszins von Fr. 1.00/Jahr erhoben werden.

Diskussion

Hanspeter Lüthi erkundigt sich über die Dauer des Baurechtsvertrages. Der Präsident führt aus, dass eine Dauer von 50 Jahre im Raum steht. Die definitive Dauer des Baurechtsvertrages ist aber nicht definiert.

Lorenz Schwaller erkundigt sich über die Umzonung. Bürgerrat Schwaller informiert, dass die Parzelle neu in eine Arbeitszone umgezont wird.

Herr Heid spricht die Anzahl Parkplätze an. Herr Heid ist der Meinung, dass es mehr Autoverkehr geben wird und es deshalb auch mehr Parkplätze braucht. Sein Vorschlag ist, dass um das bestehende Schützenhaus 40 Parkplätze neu generiert werden. Dazu müssten Massnahmen getroffen werden wie etwa Schiessschutzwände. Die Anfahrt zum Fussballplatz soll neu von hinten – nicht via Schützenweg – erfolgen.

Der Aufwand für die vorgeschlagenen Massnahmen ist nicht bekannt.

Der Präsident führt aus, dass der Vorschlag der Arbeitsgruppe FC Infrastruktur unterbreitet wird. Die Arbeitsgruppe wird ebenfalls mit der Espace Real Estate AG Kontakt aufnehmen, um über Parkmöglichkeiten zu diskutieren.

Abstimmung

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

Detailberatung

Die Parzelle auf dem das Clubhaus steht, muss umgezont werden. Es gibt neu eine Arbeitszone. Das Grundstück wird im Baurecht an die Einwohnergemeinde Luterbach abgegeben zu einem symbolischen Baurechtszins von Fr. 1.00/Jahr.

Das neue Clubhaus wird vom Grundriss her in etwa gleich gross bleiben wie bisher. Es werden keine Aushebungen gemacht.

Die Trainingsfelder und die Parkplätze haben eine andere Grundbuchnummer.

Diskussion

Herr Heid erwähnt die möglichen Altlasten auf dem Grundstück. Der Präsident orientiert, dass die Altlasten auf dem Grundstück überprüft wurden. Stand heute handelt es sich um einen Standort, welcher nicht sanierungsbedürftig ist.

Abstimmung

Die Bürgergemeindeversammlung stimmt dem Antrag des Bürgerrates – mit der Einwohnergemeinde Luterbach einen neuen Baurechtsvertrag mit einem symbolischen Baurechtszins von CHF 1.00/Jahr auf die Parzelle des neuen Clubhauses abzuschliessen – einstimmig zu.  

5. BUDGET FÜR DAS JAHR 2024

Antrag des Bürgergemeinderates

Das Budget 2024 mit einem Ertragsüberschuss in der Gesamtrechnung von Fr. 48'962.00 wird genehmigt.

Eintreten

Das Budget für das Jahr 2024 weist bei einem Aufwand von Fr. 402’163.00 und einem Ertrag von Fr. 451’125.00 einen Ertragsüberschuss von Fr. 48’962.00 auf. Das Ergebnis ist um Fr. 67’645.00 schlechter als im Budget 2023. Höhere Ausgaben wie u.a. der Waldgang mit den Bürgern, die Einbürgerungsaktion und die finanzielle Beteiligung an der Holzschnitzelheizung an das OZ De/Lu beeinflussen das Budget 2024.

In der Bürgerrechnung ist ein Gewinn von Fr. 50’112.00 budgetiert. Der Aufwand beläuft sich auf Fr. 311’013.00 und der Ertrag auf Fr. 361’125.00.

In der Forstrechnung gibt es einen Verlust von Fr. 1’150.00. der Aufwand beträgt Fr. 91’150.00 und der Ertrag Fr. 90’000.00.

Die ausgewiesenen Kennzahlen für das Budget 2024 bewegen sich alle in einem guten Bereich.

Der Bürgerrat hat an der Sitzung vom 9. November 2023 das Budget gutgeheissen und als Antrag an die Bürgergemeindeversammlung verabschiedet.

Diskussion

Es gibt keine Wortmeldungen.

Abstimmung

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

Detailberatung

Bürgerrechnung

Ausgaben: Durch die Einbürgerungsaktion wird ein zusätzlicher Aufwand durch die Bürgerschreiberin anfallen. Zudem wird es wieder einen Anlass «Baumgötti/Gotte» geben, bei welchem die mithelfenden Bürgerräte und Ersatzmitglieder eine Entschädigung erhalten. Man geht von einem Betrag von Fr. 6'000.00 aus. Beim Konto 0260.3000.10 «Entschädigung Ressort nach Aufwand» wird deshalb der Betrag von Fr. 9'000.00 ins Budget aufgenommen.

Beim diversen Sachaufwand Waldhaus (0260.3144.02) wird ein Betrag von Fr. 19'000.00 budgetiert. Vorgesehen ist nebst den wiederkehrenden Ausgaben u.a. ein Waschbecken in der Garage zur Reinigung von den Werkzeugen.

Im nächsten Jahr findet wieder der Waldgang mit den Bürgerinnen und Bürgern mit anschliessendem Essen statt. Dafür werden Fr. 19'000.00 unter dem Konto 0260.3171.01 budgetiert.

Die planmässigen Abschreibungen im Verwaltungsvermögen betragen für die Sanierung Strasse und Vorplatz beim Waldhaus, die Dachsanierung vom Waldhaus sowie die Erweiterung/Umnutzung der Werkstatt im Waldhaus Fr. 6’443.00. Diese sind unter dem Kto. 0260.3300.00 verbucht.

Der Beitrag an der neuen Holzschnitzelheizung im OZ De/Lu beträgt einmalig Fr. 10'000.00 und ist unter dem Konto 0260.3632.05 budgetiert.

Vom 6. bis 8. September 2024 finden die 2. Solothurner Waldtage in Selzach statt. Dafür wird unter dem Konto 0260.3636.29 ein Betrag von Fr. 2'500 ins Budget aufgenommen

Einnahmen: Durch die Einbürgerungsaktion im 2024 wird bei den Einbürgerungsgebühren, Konto 0260.4210.01, ein Betrag von Fr. 15'000.00 budgetiert. Es wird von der Annahme ausgegangen, dass 25 Gesuche à Fr. 500.00 eingereicht werden.

Für die Bardividende von der Seilbahn Weissenstein, Verzinsung Anteilscheine Gen. Wohnen im Alter und für die Dividende vom Aktienkapital Forstbetrieb Wasseramt AG, sind insgesamt Einnahmen von Fr. 25'725.00 budgetiert, Konti 4451.01, 4462.01 und 4463.01.

Die Baurechtszinse von der Bürgerstrasse, der Nordstrasse und Diverse sowie vom Pachtland im Finanzvermögen und Verwaltungsvermögen werden mit insgesamt Fr. 301'400.00 budgetiert, Konti 9630.4430.01 bis 4470.01.

Investitionsrechnung:

In der Werkstatt befindet sich eine Werkbank, die nicht mehr gebraucht wird. Es ist vorgesehen, die Werkbank herauszunehmen und durch eine Umnutzung/Erweiterung mit einer kleinen Küche mit 2 Herdplatten, einer Abwaschmaschine, Spülbecken und einer kleinen Abstellfläche zu ersetzen. Die Anzahl der Naturfreunde ist mittlerweile auf über 30 angestiegen. Mit der geplanten Küche kann das Essen neu in nachhaltigem Geschirr serviert werden, statt in Einweg-Plastikgeschirr oder vom Bisig gemietetes Geschirr.
Dafür wird der Betrag von Fr. 30'000.00 ins Budget aufgenommen.

Die Fr. 80'000.00 für das Rückefahrzeug der Forstbetrieb Wasseramt AG werden in der Investitionsrechnung budgetiert.

Forstrechnung

Ressortleiter Marti erläutert das Forstbudget wie folgt:

Ausgaben: Für Pflanzen/Sämlinge sind Fr. 2'750 budgetiert. Das sind Fr. 250.00 mehr als im Vorjahr. Die Weihnachtsbaumkultur wird erweitert. Es wird ein offener Verkauf angestrebt (weniger Überschuss an geschnittenen Bäumen).

Für die Unternehmerleistungen sind Fr. 54'000.00 (Vorjahr Fr. 48'000.00) budgetiert. Es müssen diverse Flächen (800 Aren) ausgemäht und gepflegt werden. Bisher waren es 600 Aren. Die Abgaben an den Finanzausgleich, Waldgesetz § 27 sind mit Fr. 24'000.00 um Fr. 1'100.00 höher als im Budget 2023.

Einnahmen: Für den Verkauf von Nutzholz/Industrieholz sind Fr. 28'000.00 budgetiert. Das sind Fr. 1'100.00 mehr als im Budget 2023. Die übrigen Verkäufe sind mit Fr. 1'000.00 budgetiert (Vorjahr Fr. 500.00). Beim Beitrag vom Kanton für Massnahmen zur Walderhaltung/Wildschäden sind Fr. 9'000.00 budgetiert (Vorjahr Fr. 7'000.00).

Ressortleiter Marti informiert über folgende Daten:

23.03.2024 Waldputzaktion
09.11.2024 Baumgotti/Baumgötti
21.12.2024 Weihnachtsbaumverkauf

Baum des Jahres 2024

Die Mehlbeere ist Baum des Jahres 2024. Sie wird rund 15 m hoch und kann ein Alter von 150-200 Jahren erreichen. Aus den Beeren kann Konfitüre, Saft und Essig hergestellt werden. Die Mehlbeere kommt in Parks und Stadtgärten vor, im Wald eher selten.

Diskussion

Es gibt keine Wortmeldungen zur Detailberatung.

Abstimmung

Das erläuterte Budget 2024 mit einem Ertragsüberschuss in der Gesamtrechnung von Fr. 48'962.00 wird einstimmig genehmigt.

6. INFORMATION EINBÜRGERUNGSAKTION 2024 FÜR SCHWEIZER BÜRGER UND BÜRGERINNEN

Die letzte Einbürgerungsaktion fand im Jahr 2000 statt. Auf Anregung von Michael Marti hat der Bürgerrat beschlossen, im 2024 wieder eine Einbürgerungsaktion für Schweizer Bürger und Bürgerinnen durchzuführen. Ein entsprechender Betrag ist im Budget 2024 vorgesehen.

Der Kanton Solothurn macht bei der Einbürgerungsaktion nicht mit. Diese Kosten werden nach Aufwand berechnet.

Die Konditionen sehen wie folgt aus:

Schweizer Bürger/Bürgerinnen: Fr. 500.00 pro Gesuch

Bei mehr als 10jährigem Wohnsitz in Luterbach: Fr. 250.00 pro Gesuch

Wohnsitzvoraussetzung: mindestens 2 Jahre Wohnsitz in Luterbach.

Die Kosten gelten auch für ein Gesuch einer ganzen Familie zusammen mit minderjährigen Kindern.

Das Gesuch muss zwischen dem 01.01.2024 und dem 30.06.2024 eingereicht werden.

7. MITTEILUNGEN

Nächste Bürgergemeindeversammlung

Die nächste Bürgergemeindeversammlung findet am 15. Mai 2024, 19.00 h im Waldhaus statt.

Waldgang mit den Bürgern

Der Waldgang mit den Bürgern findet am 8. Juni 2024 statt.

Auf bald im Wald

Unter diesem Motto finden die Waldtage vom 2.-8. September 2024 in Selzach statt.

8. VERSCHIEDENES

Es gibt keine Wortmeldungen.

Der Präsident dankt André Sury, Presseberichterstatter, für seine wertvolle Arbeit. Des Weiteren dankt er allen, die in irgendeiner Form für die Bürgergemeinde tätig sind.

Der Präsident dankt für das bekundete Interesse, das mit dem Besuch der Gemeindeversammlung zum Ausdruck gebracht wurde und lädt zum Imbiss ein.

Die nächste Bürgergemeindeversammlung findet am 15. Mai 2024, um 19:00 Uhr im Waldhaus statt.