Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom
15. Dezember 2024

ABGABE DER BÜRGERRECHTSURKUNDE AN DIE NEUBÜRGER

Die Bürgerrechtsurkunde durfte an folgende Personen abgegeben werden:

VERHANDLUNGEN

1. PROTOKOLL DER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 12. DEZEMBER 2023

Der Vorsitzende führt aus, dass der Bürgergemeinderat das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung am 18. Januar 2024 genehmigt hat, und dass es zusammen mit den Anträgen bei der Bürgergemeindeschreiberin zur Einsichtnahme aufgelegen hat. Es kann auch noch während der Versammlung eingesehen werden.

2. ZUSICHERUNG DES BÜRGERRECHTS

2.1 Vaamanan Shan

3. TEILREVISION DER GEMEINDEORDNUNG, §§ 27 (RECHNUNGSPRÜFUNGS-KOMMISSION) UND 42

Antrag des Bürgergemeinderates

  1. Die Teilrevision der Gemeindeordnung §§ 27 und 42 wird vom Bürgerrat einstimmig genehmigt.
  2. Der Bürgerrat stellt den Antrag an die Bürgergemeindeversammlung, die vorliegende Teilrevision der Gemeindeordnung §§ 27 und 42 zu genehmigen.

Eintreten

Der Vorsitzende informiert zum Eintreten wie folgt:

Ausgangslage:

Die Anforderungen an die Rechnungsprüfungskommission sind mit Einführung von HRM2 gestiegen. Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission müssen bestimmte Qualifikationen vorweisen können.

Es kann in Zukunft vorkommen, dass keine geeigneten Bürger oder Bürgerinnen für die Rechnungsprüfungskommission gefunden werden können. Damit allenfalls eine externe Revisionsstelle mit der Prüfung der Jahresrechnung betraut werden kann, muss die Gemeindeordnung in einer Teilrevision geändert werden.

Diskussion

Es gibt keine Wortmeldungen.

Abstimmung

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

Detailberatung

Die jetzt gültige Version der Gemeindeordnung lautet wie folgt: 5.2.1. Rechnungsprüfungskommission

§ 27

  1. Die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission richten sich nach dem Gemeindegesetz.
  2. Die Rechnungsprüfungskommission überwacht insbesondere während des Rechnungsjahres den Finanzhaushalt und prüft die Jahresrechnung.
  3. Für die Rechnungsprüfung kann eine aussenstehende Revisionsstelle beigezogen werden, die mitwirkt.
  4. Die Bürgergemeindeversammlung bestimmt jeweils für längstens die Dauer einer Amtsperiode die Revisionsstelle.

Der neue Text über den heute abgestimmt wird (Teilrevision der §§ 27 und 42) lautet wie folgt:

5.2. Befugnisse der Kommissionen

5.2.1. Rechnungsprüfungskommission

§ 27

3. Für die Rechnungsprüfung kann eine aussenstehende Revisionsstelle beigezogen werden, die anstelle der Rechnungsprüfungskommission amtet.

10.2. Inkrafttreten

§ 42

2. Die Teilrevision der §§ 27 und 42 tritt, nachdem sie von der Bürgergemeindeversammlung beschlossen und vom Volkswirtschaftsdepartement genehmigt worden ist, auf den 01. Juni 2024 in Kraft.

Punkt 2 in § 42 muss aufgrund der Teilrevision neu aufgeführt werden.

Diskussion

Es gibt keine Wortmeldungen.  

Abstimmung

Dem Antrag des Bürgergemeinderates wird einstimmig zugestimmt.

4. JAHRESRECHNUNG 2023

Der Vorsitzende übergibt das Wort der Finanzverwalterin.

4.1 Genehmigung der Jahresrechnung 2023

Antrag des Bürgergemeinderates

Zum Eintreten wird von der Finanzverwalterin wie folgt orientiert: Für das Rechnungsjahr 2023 ist ein Ertragsüberschuss von total Fr. 116'607.00 budgetiert. Mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 182'944.64 schliesst die Rechnung 2023 um Fr. 66'337.64 besser ab.

Budgetiert war ein Aufwand von Fr. 353'193.00. Der Gesamtaufwand beträgt in der Jahresrechnung Fr. 337'624.81. Er liegt somit um Fr. 15'568.19 tiefer als budgetiert. Beim Ertrag waren Fr. 469'800.00 budgetiert. Der Gesamtertrag beträgt in der Jahresrechnung Fr. 520'569.45. Das Ergebnis ist somit um Fr. 50'769.45 besser als budgetiert.

Die Investitionen im Rechnungsjahr 2023 betragen insgesamt Fr. 95'835.70.

Die Rechnungsprüfungskommission hat am 26. März 2024 die Jahresrechnung 2023 geprüft und für richtig befunden.

Der Bürgerrat hat an der Sitzung vom 18. April 2024 die Jahresrechnung genehmigt und beantragt, den Ertragsüberschuss von Fr. 182'944.64 dem Eigenkapital gutzuschreiben.

Diskussion

Es gibt keine Wortmeldungen.

Abstimmung

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

Detailberatung

Bei der Erfolgsrechnung vom gesamten Haushalt ist der betriebliche Aufwand gegenüber dem Budget um rund Fr. 15'569.00 geringer. Der Sach- und Betriebsaufwand ist beim Konto Anschaffung wie auch beim Unterhalt von Maschinen, Mobilien und Spielgeräte sowie beim Konto Wasser, Strom und Heizmaterial wesentlich tiefer.

Der betriebliche Ertrag beträgt Fr. 115'662.05. Das sind gegenüber dem Budget Mehreinnahmen von rund Fr. 29'262.00. Der höhere Ertrag resultiert vor allem durch höhere Einnahmen bei den Verkäufen in der Forstwirtschaft. Durch die Auflösung des Henry Meyer-Fonds erhielt die Bürgergemeinde Luterbach von der Einwohnergemeinde Luterbach Fr. 5'000.00. Dieser Betrag ist dem Konto Legat (Funktion 9950) gutgeschrieben worden. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit schliesst mit einem Minus von Fr. 221'962.76 ab.

Das Ergebnis aus der Finanzierung beträgt Fr. 404'907.40. Die angelegten Finanzanlagefonds wurden per 31.12.2023 dem Marktwert angepasst. Das führt zu einer positiven Bewertungsanpassung von Fr. 12'442.30. Zudem sind die Zinserträge auf den flüssigen Mitteln gestiegen. Bei der Vermietung des Waldhauses resultieren Mehreinnahmen.

Das Operative Ergebnis (Ertragsüberschuss) beträgt Fr. 182'944.64.

Bei den Investitionen schlagen die Sanierung der Strasse und des Vorplatzes beim Waldhaus zu buche. Dafür waren Fr. 35'000.00 budgetiert. Die Rechnung für die Sanierung beträgt Fr. 37'158.70. Der Betrag wird um Fr. 2'158.70 überschritten. Der Bürgerrat hat diese Überschreitung einstimmig genehmigt.

Für die Dachsanierung waren Fr. 60'000.00 budgetiert. Die effektiven Kosten betragen Fr. 57'677.00.

Von der Schweiz. Eidgenossenschaft (VBS) wurde das Waldstück im Affolterwald – ehemaliges Pulverhaus – GB-Nr. 983 mit einer Fläche von 623 m2 zum Preis von Fr. 1'000.00 erworben.

Für die Sanierung der Strasse und des Vorplatzes werden gemäss der Anlagekategorie Grundstücke nicht überbaut über 40 Jahre zu 2.5 % linear und für die Dachsanierung gemäss Anlagekategorie Gebäude, Hochbauten über 33 Jahre zu 3.03 % linear abgeschrieben.

Für das Waldgrundstück wird gemäss Anlagekategorie Wald über 40 Jahre zu 2,5 % linear abgeschrieben. Alle Abschreibungen zusammen betragen in der Jahresrechnung 2023 Fr. 2'701.75.

Durch den Ertragsüberschuss erhöht sich das Eigenkapital auf Fr. 13'966'942.41. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen Fr. 95'835.70.

Das Vermögen setzt sich wie folgt zusammen:

Finanzvermögen Fr. 12'041'462.23

Verwaltungsvermögen Fr. 1'947'748.00

Die ausgewiesenen Finanzkennzahlen bewegen sich für das Rechnungsjahr 2023 alle in einem guten Bereich.

Der Bürgerrat hat sämtliche Kreditüberschreitungen unter Fr. 10'000.00 genehmigt, da diese gemäss Gemeindeordnung in seiner Kompetenz liegt. In der Bürgerrechnung liegen die einzelnen Beträge zwischen Fr. 8.75 und Fr. 6'173.00.

Grössere Abweichungen gegenüber dem Budget gibt es bei den Drucksachen. Das Drucken von Briefpapier, Kuverts und Glückwunschkarten war nicht budgetiert.

Bei den Spesen Verpflegung Naturfreunde beträgt die Kreditüberschreitung Fr. 2'080.75. Es hat mehr Naturfreunde, welche an den Anlässen teilnehmen. Das ist sehr erfreulich.

Die Nachfrage nach Holzschnitzel war gross. Deshalb gibt es bei der Schnitzelherstellung eine Kreditüberschreitung von rund Fr. 6'173.00. Dementsprechend sind die Einnahmen aus dem Schnitzelverkauf rund Fr. 14'000.00 höher ausgefallen als budgetiert.

Es sind keine Überschreitungen über Fr. 10'000.00 für Nachtragskredite an der Bürgergemeindeversammlung zu genehmigen.

Diskussion

Es gibt keine Wortmeldungen.

Abstimmung

Die Jahresrechnung 2023 mit einem Gewinn von Fr. 182'944.64 wird einstimmig genehmigt.

5. MITTEILUNGEN

5.1 Waldgang mit den Bürgern

Der Vorsitzende orientiert, dass der diesjährige Waldgang mit den Bürgern am Samstag, 8. Juni, 15.00 h stattfindet.

5.2 Waldtage 2024

Die Waldtage unter dem Motto «auf bald im Wald» finden vom 2. September bis 8. September im Wald in Selzach statt. Der Besuch von Montag – Donnerstag ist für Schulen reserviert. Von Freitag bis Sonntag sind die Waldtage für die Öffentlichkeit offen.

6. VERSCHIEDENES

Es gibt keine Wortmeldungen.

Der Präsident dankt André Sury, Presseberichterstatter, für seine wertvolle Arbeit.
Des Weiteren dankt er allen, die in irgendeiner Form für die Bürgergemeinde tätig sind.

Der Präsident dankt für das bekundete Interesse, das mit dem Besuch der Gemeindeversammlung zum Ausdruck gebracht wurde und lädt zum Imbiss ein.

Schluss der Versammlung 19.25 h.

 

 

Die nächste Bürgergemeindeversammlung findet am Mittwoch,
11. Dezember 2024, um 19:30 Uhr in der Aula des Primarschulhauses statt.